
Lastfälle bei der Kellerabdichtung
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Um zusätzlichen Lebensraum zu schaffen, ist der Keller immer wieder ein Thema im modernen Hausbau. Doch um seinen Wert zu erhalten ist es wichtig seinen Wert zu erhalten, und das heißt vor allem Schutz gegen eindringende Feuchtigkeit. Es gibt verschiedene Möglichkeiten dieses zu tun. Doch zu erst ist wichtig zu wissen, das der Aufwand, um einen trocken Keller zu behalten, von den örtlichen Gegebenheiten abhängt. Die DIN 18195 spricht in diesem Zusammenhang von Lastfällen. Sie teilt grob gesagt die möglichen Lastfälle in die folgenden 3 Kategorien ein: Bodenfeuchtigkeit und nicht stauendes SickerwasserHier handelt es sich um die geringste Wassereinwirkung. Dabei unterligen die erdberührten Bauwerkssteile nur der Bodenfeuchtigkeit und nicht stauendem Sickerwasser. Als nicht stauender Boden wird aber nur Sand und Kies bezeichnet, und das gilt gleichermaßen für den Baugrund wie auch für das Verfüllmaterial am Bauwerkskörper. Dann muß das Wasser mindestes 0,01cm/Sekunde durch den Boden sickern. Dabei muß der Bemessungswasserstand tiefer liegen als die tiefste Stelle des Baukörpers - also der Fundamentsohle. Druckwasser und StauwasserErgibt die Bodenmessung, das der Boden eine geringere Wasserdurchlässigkeit hat (Wasserdurchlässigkeitsbeiwert < 10-4 m/s - weniger 0,01cm/Sekunde), und soll auf eine Dränage verzichtet werden, ist von Stauwasser auszugehen. Es wird bereits von einer fehlenden Drainage gesprochen, wenn ein ausreichendes Ablaufen bei starkem Niederschlag nicht gewährleistet ist. Druckwasser aus Grund- oder HochwasserDer wohl häufigste Lastfall in unseren Breiten ist dieser dritte Lastfall. Da meistens nur ungenaue Abschätzungsmöglichkeiten des höchsten Bemessungswasserstandes möglich sind, sieht die die DIN 18195 grundsätzlich einen Sicherheitszuschlag von 30cm zum ermittelten Bemessungswasserstand vor, bis zu dem mindestens Druckwasser haltend abgedichtet werden muß.
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